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Podium

17.12.2010

Heiße Podiumsdebatte

Fast ein halbes Jahr haben wir uns Zeit gelassen, eine Podiumsdiskussion zur Amnesty Polizeikampagne zu organisieren. Am 09. Dezember, einen Tag vor dem Internationalen Tag der Menschenrechte, ist es dann endlich so weit. Kurz vor 19 Uhr beginnt sich der Hörsaal 323 der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock zu füllen. Etwas später haben über hundert Gäste ihren Platz gefunden.

Reger Meinungsaustausch zur Kennzeichnungspflicht

Auch die Podiumsteilnehmer sitzen bereit für eine spannende Diskussion. Moderator Michael Draeger, freier Mitarbeiter beim Norddeutschen Rundfunk, beginnt sogleich mit einer kurzen Vorstellung:

Martin Herrnkind: Diplomkriminologe, Polizeiforscher, Beamter der Schutzpolizei und Mitglied in der Fachkommission Polizeirecherche von Amnesty International,

Rainer Wendt: Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG),

Joachim „Schuppe“ Fischer: Fanbetreuung des FC Hansa Rostock e.V. und

Michael Noetzel: Rechtsanwalt.

„Wie viel Kontrolle braucht die Polizei?“ lautet die Frage des Abends, zu der anfangs jeder Diskutant in einem Impulsreferat Stellung bezieht. Der Beginn einer kontroversen Debatte, in der vor allem die Ansinnen der Kennzeichnungspflicht sowie der unabhängigen Untersuchungskommissionen im Mittelpunkt stehen.

Nachdem Martin Herrnkind konkrete Fälle aus dem Polizeibericht beschrieben und Amnesty-Forderungen artikuliert hat, stellt Rainer Wendt seine kompromisslose Haltung dem gegenüber. Eine Kennzeichnungspflicht setze alle Polizeibeamten unter Generalverdacht und unabhängige Untersuchungskommissionen seien eine nicht umsetzbare Illusion, so der Tenor seiner Argumentation. Menschenrechtsbildung sowie die Videoaufzeichnung von Vorfällen in Polizeigewahrsam befürworten hingegen alle Diskussionsteilnehmer.

Rechtsanwalt Michael Noetzel, der sich in seiner beruflichen Laufbahn schon mit einigen denkwürdigen Fällen im Bereich rechtswidriger Polizeigewalt beschäftigen musste, stellt den Beitrag Wendts direkt in Frage. In einem Exkurs zum bundesrepublikanischen Grundgesetz und dem Charakter der Verfassung belegt er die absolute Notwendigkeit von Kontrolle jedweder staatlicher Institutionen in einer demokratischen Ordnung. Die Polizei dürfe davon nicht ausgeklammert werden.

Wendt stellt angriffslustig die Zusammensetzung der angestrebten Untersuchungskommissionen in Frage und beruft sich auf das weltweit angesehene deutsche Rechtssystem. Wenn Politiker über eine solche Institution entschieden, hinge Justiz von politischen Koalitionen und aktuellen Regierungen ab. Noetzel beschreibt daraufhin das Beispiel Hamburgs. Dort wollte die Regierungskoalition aus GAL und CDU eine Zentralstelle für Transparenz und Bürgerrechte einrichten, die Ansprechpartnerin für Beschwerden über Behördenmitarbeiter und Behördenwillkür sein sollte. Das entspreche nicht den unabhängigen Untersuchungsmechanismen wie sie sich Amnesty International vorstelle, wäre jedoch ein erster Schritt.

Nach zwei Stunden findet die Diskussion ein Ende. Aus Zeitgründen können leider nicht alle Nachfragen aus dem Publikum berücksichtigt werden. Vor den Türen des Unigebäudes und auf dem Nachhauseweg diskutieren Gäste weiter. Unsere Hochschulgruppe erreichen fast täglich positive Eindrücke und Feedbacks mit der Bitte, in Zukunft ähnlich interessante Podien zusammenzustellen.