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StartseiteMenschenrechtler zu hohen Haftstrafen verurteilt

Als Unterzeichner der Beirut-Damaskus-Erklärung zu hohen Haftstrafen verurteilt

Wir fordern die sofortige und bedingungslose Freilassung

Seit Anwar al-Bunni, Mahmoud ‘Issa und Michel Kilo in einem ungerechten und offenbar politisch motivierten Verfahren vor dem Strafgericht von Damaskus verurteilt wurden, sind sie im 'Adra-Gefängnis nahe der syrischen Hauptstadt inhaftiert. Bei allen drei Männern handelt es sich um gewaltlose politische Gefangene, die ihre Überzeugungen friedlich vertraten. Allein dafür wurden sie verurteilt.
Mitte Mai 2006 werden al-Bunni, `Issa und Kilo festgenommen, weil sie an der Beirut- Damaskus-Erklärung mitgewirkt haben sollen. Die Petition fordert lediglich die Normalisierung der Beziehungen zwischen Syrien und dem Libanon. Die drei Betroffenen zählen zu den etwa 300 Syrern und Libanesen, die das Dokument unterzeichnet haben.

Al-Bunni Anwar al-Bunni wird am 24. April 2007 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Laut syrischem Rechtsverständnis wird ihm die "Verbreitung staatsgefährdender Falschinformationen" (Art. 286 des syrischen Strafgesetzbuchs) vorgeworfen. Der Anklagepunkt bezieht sich jedoch nicht nur auf die Unterzeichnung der Beirut- Damaskus-Erklärung.

Hintergründig kann sie auch als Folge seines Einsatzes für Muhammad Shaher Haysas verstanden werden. Er starb im April 2006 in Haft, vermutlich an den Folgen von Folter und Misshandlung. Anwar al Bunni fordert die syrischen Behörden auf, das Gegenteil zu beweisen.

Vor seiner Festnahme arbeitet er als Rechtsanwalt und ist im Vorstand des Syrischen Zentrums für Rechtsstudien und Forschung. Ein Jahr vor seiner Verhaftung erhält er zudem den Vorsitz in einem von der EU finanzierten Menschenrechtszentrum in Damaskus. Auch wenn die besagte Institution schon kurz nach ihrer Eröffnung im März 2006 wieder geschlossen wird, setzt sich al-Bunni weiter für politische Gefangene ein und prangert Menschenrechtsverletzungen in Syrien an. Als Folge seiner Arbeit ist er permanenter Schikanierung und Belästigung ausgesetzt. So wird er im Jahr 2002 gewaltvoll aus dem Obersten Staatssicherheitsgericht geworfen, weil er als Verteidiger des gewaltlosen politischen Gefangenen `Aref Dalilah fordert, eine Untersuchung der von seinem Mandanten erhobenen Foltervorwürfe anzuordnen. Es folgen Disziplinarverfahren gegen Anwar al-Bunni. Auch wird er daran gehindert, das Land zu verlassen.

Während der Untersuchungshaft wird al-Bunni am 31. Dezember 2006 von einem kriminellen Häftling angegriffen. Dieser stößt ihn mehrere Treppen hinunter und schlägt ihn während der Anwesenheit von Gefängniswärtern auf den Kopf.

Am 25. Januar 2007 schlagen ihn Gefängniswärter heftig. Sie zwingen ihn, auf allen Vieren zu kriechen, und rasieren ihm gewalttätig den Kopf. Michel Kilo und Mahmoud ‘Issa passiert Ähnliches. Sie werden am 13. Mai 2007 zu drei Jahren Haft verurteilt, weil sie sich der "Schwächung des Nationalsgefühls" (Art. 285) schuldig gemacht haben sollen. Michel Kilo wird zudem wegen "Anstachelung zu religiösem Unfrieden" verurteilt (Art. 307).

MichelKilo Vor seiner Verhaftung ist Michel Kilo ein prominenter bilingualer Schriftsteller und Journalist. Bereits zwischen 1980 und 1982 muss er als gewaltloser politischer Gefangener in Haft sitzen. Studiert hat er mehrere Jahre im norddeutschen Münster. Der Schriftsteller Michel Kilo ist vor allem für seine intelligenten politischen Analysen bekannt und wegen seines humanistischen Ansatzes angesehen. Als Journalist schreibt er Artikel für zahlreiche arabische Zeitungen, darunter an- Nahar, al-Hayat, as-Safir, al-Khaleej und al-Quds al-Arabi. Während seiner Untersuchungshaft wird ihm am 29. August 2006 entgegen etablierter syrischer Praxis untersagt, der Beerdigung seiner Mutter beizuwohnen. Im Normalfall wird es Gefangenen gestattet, an der Beerdigung ihrer Eltern teilzunehmen.

Mahmoud'Issa Mahmoud ‘Issa ist ausgebildeter Englischlehrer und arbeitet vor seiner Inhaftierung auch als Übersetzer. Zwischen 1992 und 2000 muss er schon einmal eine Haft absitzen, weil er der nicht genehmigten „Kommunistischen Arbeitspartei“ angehört. Zu Beginn des „Damszener Frühlings“ profitiert er von der anfangs gemäßigten Politik des neuen Präsidenten, Bashar al-Assad. Auch nach seiner Festnahme im Mai 2006 kann er zunächst darauf hoffen, in Freiheit bleiben zu dürfen. Gegen eine Kaution wird er zunächst wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, kommt dann im Oktober aber erneut in Haft.

Alle drei Männer streiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe ab. Während der Verfahren hatten sie nur ungenügenden Zugang zu ihren Rechtsanwälten. Berichten zufolge wiesen sowohl Anwar al-Bunni als auch Michel Kilo die Gerichtsurteile als politisch motiviert zurück.

Laut Informationen von Amnesty International weigerte sich Anwar al-Bunni, gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einzulegen. Er betrachtete den Prozess als „höchst politisch und grobe Verletzung der Meinungs- und Redefreiheit“. Außerdem sah er in dem Urteilsspruch die Tatsache bestätigt, dass von Syrien „die schlimmste Unterdrückung der Meinungs- und Redefreiheit“ ausginge. In seiner Stellungnahme dankte al-Bunni vor allem für die Unterstützung derjenigen, die die Mühen der Beobachtung dieses politischen Prozesses auf sich genommen hätten.

Die Haftbedingungen der drei Männer sind schlecht. Sie werden erniedrigend behandelt und gelegentlich in isolierten Zellen gefangen gehalten. Anwar al-Bunni und Michel Kilo haben zudem zeitweise keine angemessene Schlafgelegenheit.

Dennoch versuchen sie weiterhin für die Verteidigung der Menschenrechte zu arbeiten. Im März 2007 schickt Anwar al-Bunni im Namen mehrerer gewaltloser politischer Gefangener einen offenen Brief an den UN-Hochkommissar für Menschenrechte. Der Brief skizziert eine große Bandbreite von Menschenrechtsanliegen in Syrien. Zudem sendet er am 11. April 2007 ein Schreiben an den syrischen Präsidenten Bashar al-Assad. Darin fordert er eine Untersuchung der Haftbedingungen und weist unter anderem darauf hin, dass 6000 Gefangene in ‘Adra regelmäßigen Schlägen, Beleidigungen und Terror ausgesetzt sind. Sie werden daran gehindert, ihre Zellen zu verlassen, fernzusehen und Radio zu hören. Kurz nach der Verurteilung wird al-Bunnis Frau Ragheda al-Bunni aus ihrer Arbeit als Staatsangestellte der Allgemeinen Gesellschaft für Straßentransport entlassen. Die Genehmigung der Entlassung ist von Syriens Premierminister Naji al-‘Otri persönlich unterzeichnet worden und kann als Teil der fortwährenden Schikane gegen Anwar al-Bunni betrachtet werden.

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch an folgende Adressaten:

Staatspräsident
His Excellency President Bashar al-Assad
Presidential Palace
Abu Rummaneh
al-Rashid Street
Damaskus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 963) 11-332 3410

Justizminister His Excellency Muhammad al-Ghafari
Ministry of Justice, al-Nasr Street
Damaskus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 963) 11 666 2460

Kopien an:

Botschaft der Arabischen Republik Syrien
S.E. Herrn Hussein Omran
Rauchstr. 25
10787 Berlin
(korrekte Anrede: Exzellenz)
Telefax: 030 – 5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de